AGB
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Abweichungen von diesen AGB oder anderen ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden erhalten ihre Wirksamkeit ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der Filmschneiderei. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1. Angebot
Das Angebot der Filmschneiderei gilt als freibleibend.
Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung
der Filmschneiderei als geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen
Preisen in Rechnung gestellt werden.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht andere vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50% des vereinbarten Preises bei Vertragsabschluss.
Restbetrag bei Abholung bzw. Übergabe der Ware.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Filmschneiderei.
3. Gewährleistung
Die Filmschneiderei verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt
herzustellen, wobei die Qualität naturgemäß vom Originalmaterial
abhängig ist. Sie leistet ausdrücklich dafür Gewähr,
dass die Produktion eine gemäß dem Originalmaterial einwandfreie Ton- und
Bildqualität aufweist und auf gängigen, im privaten Bereich
üblichen Geräten abgespielt werden kann.
4. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Lieferüberschreitungen bei Termingeschäften berechtigen erst bei
Überschreiten einer Nachfrist (§918 ABGB), welche mit 12 Werktagen
festgelegt wird, zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Urheberrechte, Verwertungsrechte
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über Urheber- und
Verwertungsrechte (§7 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des
Fachverbandes der Film- und Musikindustrie) in der geltenden Fassung
sinngemäß.
Gemäß 7.2 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des
Fachverbandes der Film- und Musikindustrie in der geltenden Fassung
übertrage ich dem Kunden ausschließlich das exklusive Recht der privaten,
nicht-öffentlichen Vorführung.
Dies schließt selbstverständlich auch jedwede Veröffentlichung im
Internet (unter anderem Websites oder YouTube) aus. Das Nutzungsrecht gilt
räumlich und zeitlich unbeschränkt.
Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind vom
Vertrag nicht erfasst.
Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die in 7.3 der Allgemeinen
Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und
Musikindustrie genannten Rechte, also jedenfalls die Rechte zur
Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung sowie der
gewerbsmäßigen Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern
sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und sofern sie nicht
gesondert abgegolten werden.
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten
Bild- und allfälligen Tonmaterialien frei von etwaigen Ansprüchen von
Urhebern bzw. Leistungsschutzberechtigten sind.
Der Kunde hält die Filmschneiderei diesbezüglich schad- und klaglos.
6. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haftet die Filmschneiderei nur bei grober
Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber haftet für allfällige
Schäden an den Geräten der Filmschneiderei, die durch eventuelle
Viren in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien,
entstehen.
7. Referenz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Ausschnitte des
erstellten Produktes zur Vorlage für einzelne interessierte Kunden als
Referenzmaterial verwendet werden dürfen.