AGB

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Abweichungen von diesen AGB oder anderen ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden erhalten ihre Wirksamkeit ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der Filmschneiderei. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1. Angebot
Das Angebot der Filmschneiderei gilt als freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Filmschneiderei als geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht andere vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50% des vereinbarten Preises bei Vertragsabschluss. Restbetrag bei Abholung bzw. Übergabe der Ware. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Filmschneiderei.

3. Gewährleistung
Die Filmschneiderei verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen, wobei die Qualität naturgemäß vom Originalmaterial abhängig ist. Sie leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine gemäß dem Originalmaterial einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist und auf gängigen, im privaten Bereich üblichen Geräten abgespielt werden kann.

4. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Lieferüberschreitungen bei Termingeschäften berechtigen erst bei Überschreiten einer Nachfrist (§918 ABGB), welche mit 12 Werktagen festgelegt wird, zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Urheberrechte, Verwertungsrechte
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über Urheber- und Verwertungsrechte (§7 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie) in der geltenden Fassung sinngemäß. Gemäß 7.2 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie in der geltenden Fassung übertrage ich dem Kunden ausschließlich das exklusive Recht der privaten, nicht-öffentlichen Vorführung. Dies schließt selbstverständlich auch jedwede Veröffentlichung im Internet (unter anderem Websites oder YouTube) aus. Das Nutzungsrecht gilt räumlich und zeitlich unbeschränkt. Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind vom Vertrag nicht erfasst. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die in 7.3 der Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie genannten Rechte, also jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung sowie der gewerbsmäßigen Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und sofern sie nicht gesondert abgegolten werden. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Bild- und allfälligen Tonmaterialien frei von etwaigen Ansprüchen von Urhebern bzw. Leistungsschutzberechtigten sind. Der Kunde hält die Filmschneiderei diesbezüglich schad- und klaglos.

6. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haftet die Filmschneiderei nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber haftet für allfällige Schäden an den Geräten der Filmschneiderei, die durch eventuelle Viren in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien, entstehen.

7. Referenz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Ausschnitte des erstellten Produktes zur Vorlage für einzelne interessierte Kunden als Referenzmaterial verwendet werden dürfen.

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